Die IHK macht in ihrer Broschüre „IHK Global Business“ 08/09-2022 unter dem Titel „Brexit – wohin geht Großbritannien“ darauf aufmerksam, daß das Vereinigte Königreich ab dem Januar 2023 statt der CE-Kennzeichnung auf ein eigenes Kennzeichnungssystem UKCA setzt. Es gibt Übergangsfristen und Vereinfachungen.
CE-Konformitätserklärungen, die bis 31.12.2022 von einem EU „Notified Body“ zertifiziert wurden, werden für längstens fünf Jahre bzw. bis zum Ablauf des Zertifikats anerkannt und es darf das UKCA-Zeichen auf der Ware angebracht werden. Bis Ende 2025 darf diese Kennzeichnung sogar per Aufkleber oder lediglich in der Bedienungsanleitung erfolgen. Name und Anschrift des Importeurs muss gleichermassen per Aufkleber oder in Begleitpapieren dokumentiert sein, die den Endkunden erreichen. Nach 2025 müssen diese Angaben direkt auf dem Produkt angebracht werden, zum Beispiel per Typenschild.
Für viele bestehende Produkte ist dann ab 2026 oder nach Ablauf der laufenden Zertifikatsgültigkeit eine UKCA-Zertifizierung über eine britische Prüfstelle nötig (UK approved body). Für ab 1.1.23 erstmals auf den Markt gebrachte Produkte ist die Zertifizierung durch eine britische Prüfstelle zwingend.
Erleichterungen gibt es weiterhin für Ersatzteile. Akzeptabel ohne UKCA-Kennzeichnung sind dauerhaft Ersatzteile zu Geräten, die denselben Voraussetzungen entsprechen, die beim erstmaligen Inverkehrbringen des Endgerätes entsprachen. Somit wird die Ersatzteilversorgung für Reparatur, Wartung oder Austausch in Großbritannien für bestehende Produkte erleichtert.