In den letzten Jahren gab es in Deutschland einige gesetzliche Veränderungen im Hinblick auf die Bekämpfung von Obsoleszenzrisiken bei Bauteilen in der Elektroindustrie.

Eine wichtige Entwicklung war die Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Jahr 2015, das die Verpflichtung von Herstellern und Importeuren zur Entsorgung und Rücknahme von Elektrogeräten regelt. Dadurch soll verhindert werden, dass Elektroschrott auf Deponien landet und die Umwelt belastet.

Zudem wurden im Jahr 2018 weitere gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um die Haltbarkeit von Produkten zu erhöhen und den Verbraucherschutz zu stärken. Hierzu wurde das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) angepasst und um Regelungen zur Eindämmung von Obsoleszenzrisiken erweitert.

Konkret wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre defekten Geräte reparieren lassen können und der Hersteller dazu verpflichtet ist, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Definition von geplanter Obsoleszenz eingeführt und Herstellern die Verwendung von Bauteilen untersagt, die nur eine begrenzte Lebensdauer haben.

Insgesamt zielen diese gesetzlichen Regelungen darauf ab, Obsoleszenzrisiken in der Elektroindustrie zu reduzieren und den Verbraucherschutz zu stärken. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sich diese Maßnahmen in der Praxis auch tatsächlich durchsetzen werden.

Im Jahr 2021 wurde das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (VGWG) verabschiedet, das unter anderem die Eindämmung von geplanter Obsoleszenz zum Ziel hat. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller und Händler von elektronischen Geräten ab dem Jahr 2022 dazu verpflichtet sind, eine klare Angabe zur erwarteten Lebensdauer des Produkts auf der Verpackung und in der Werbung zu machen. Diese Angabe soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl ermöglichen und dazu beitragen, dass langlebige Produkte bevorzugt werden.

Zudem wurde im Februar 2021 die “Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik” ins Leben gerufen, die vom Bundesumweltministerium unterstützt wird. Die Initiative hat das Ziel, eine nachhaltige Produktpolitik zu fördern und Hersteller dazu zu bewegen, langlebige und reparaturfähige Produkte herzustellen. Hierzu sollen unter anderem Anreize für Hersteller geschaffen werden, die langlebige und reparaturfähige Produkte produzieren, sowie eine Kennzeichnung von Produkten, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Darüber hinaus gibt es auch auf europäischer Ebene Entwicklungen. Im Jahr 2021 wurde die geplante “Right to Repair”-Initiative vorgestellt, die eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Reparierbarkeit von Elektrogeräten und zur Einschränkung von Obsoleszenzrisiken vorsieht. Hierzu gehört unter anderem die Verpflichtung von Herstellern zur Bereitstellung von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen sowie die Einschränkung der Verwendung von nicht austauschbaren Bauteilen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die Bekämpfung von Obsoleszenzrisiken in der Elektroindustrie weiterhin im Fokus steht und es auf nationaler und europäischer Ebene weitere gesetzliche Vorgaben und Initiativen gibt, die darauf abzielen, die Reparierbarkeit und Langlebigkeit von Produkten zu fördern und den Verbraucherschutz zu stärken.